Frühere steuerliche Monats-Rundmails. Einige sind für Gründer, andere für Studierende.

Das mit den Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Steuerliche Fossilien, von Gewerkschaften erstritten und seit ewig und drei Tagen im Gesetz. Nachts können Sie 25% steuerfrei zum Lohn dazuzahlen, unter bestimmten Umständen auch 40%. Sonntags 50%, an bestimmten Feiertagen bis zu 150%. Es müssen Aufzeichnungen geführt werden. Geht nicht für Geschäftsführer oder Fußballprofis.

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Gemeinnutz stets vor Eigennutz

Vor weiteren Überlegungen zur Rechtsformwahl sollte man erst mal gucken, ob sich die geplante Aktivität im Rahmen einer gemeinnützigen Einheit ausüben ließe. Sie planen eine Zeitschrift für Krebsbetroffene ? Die Vermittlung von Wissen an Mädchen im Schulabschlußalter zur Erleichterung von deren Entscheidung für einen Beruf ? Den Aufbau eines Pflegedienstes für ältere Patienten mit Diabetes ? Gründen Sie einen Verein dazu. Oder, wenn Sie befürchten, so eine gute Idee könnte Ihnen von einem übel gesonnenen Clan durch Masseneintritt aus der Hand gewunden werden, nehmen Sie lieber eine gemeinnützige GmbH. Zuviel Aufwand ? Auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann die Gemeinnützigkeit beantragen.

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Die Arbeitsweise des Bearbeiters vorstellen

Wenn Sie einen Steuerbescheid bekommen, der anders ausfällt als Ihre Software das vermuten ließ, könnten Sie einen Einspruch losschicken. Aber Einsprüche sind manchmal nicht das beste Mittel. Wenn man vier Wochen nach Zugang des Bescheids Zeit hat, einen geänderten zu bekommen, dann geben Sie der Bearbeiterin in der Behörde eine Chance zu einer „schlichten Änderung“. Damit ersparen Sie sich eine Briefmarke und Ihrem Finanzamt einen Zählstrich in der Statistik über fehlerhafte Bescheide. Sieht ja die Oberfinanzdirektion nicht unbedingt gern, wenn ausgerechnet bei den gründlichen Ostwestfalen jeder zehnte Einspruch Erfolg hätte.

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Kosten vom Studium kann man doch absetzen, habe ich gehört, oder was?

Im Grunde ja. Wenn ein Studium die erste Berufsausbildung ist, gehen studienbezogene Kosten nur im gleichen Jahr abzusetzen („Ausbildungskosten“). Ist es aber mindestens die zweite, dann können seine Kosten ein Jahr zurückgetragen werden („Verlustrücktrag“). Man kann sich aussuchen, wieviel davon Sinn ergibt. War man vorher berufstätig und hat dabei Steuern gezahlt, kann man sich von denen durch den Rücktrag welche nachträglich zurückholen. Lohnt aber nur, wenn und soweit man wirklich dadurch etwas wiederkriegt. Sonst besser beschränken und den Rest in die Zukunft schieben („Verlustvortrag“).

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Jeder ist vorsichtig mit dem Geldausgeben beim Start in die erste selbständige Existenz. Mein erster Datev-Rechner stand auf einem unbenutzten Gartentisch, der vorher anderen Zwecken diente. Die Gardinen im ersten Büro – magenta und mintgrün waren die Farben der Saison 1988 – waren eine gekonnte Verbindung von Ikea-Dekostoff und den Nähfertigkeiten meiner Schwiegermutter. Auch der Kühlschrank in der Küche hatte vorher irgendwo herumgestanden.

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Auch wenn Sie Jurist sein sollten, liegen ihre Chancen eher ganz selten darin, dem Finanzamt einen Fehler in der Rechtsanwendung nachzuweisen. Allenfalls sollten Sie bei einem geänderten Steuerbescheid prüfen, ob das wegen einer anderen rechtlichen Sichtweise passiert ist oder aufgrund sogenannter neuer Tatsachen, die das Finanzamt vorher nicht kannte. War der ursprüngliche Bescheid schon rechtskräftig, dann geht das nämlich nur, wenn das Finanzamt sagen kann, da sei ihm etwas zu Ohren gekommen, das bisher nicht bekannt war. Wenn es aber von vornherein bekannt gewesen wäre, dann hätte es eine rechtlich andere, nämlich ungünstigere steuerliche Beurteilung gegeben, und die ist nicht erlaubt bei bereits rechtskräftigen Bescheiden

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Wenn Sie in den ersten Jahren Verluste machen und mit einem Lehrer verheiratet wären, starten Sie Ihr Unternehmen nicht als Kapitalgesellschaft…

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