Frühere steuerliche Monats-Rundmails. Einige sind für Gründer, andere für Studierende.

Der Vortrag „Rechtsformwahl und Steuern“ mit Dr. Volker Bastert ist ein Teil der SIGMA-Veranstaltungsreihe der Wirtschaftsförderung Paderborn, der TechnologieParkPaderborn GmbH, des TecUp, der Universität Paderborn und der Sparkasse Paderborn-Detmold. Weitere Infos für Gründerinnen und Gründer und auch die Vortragsfolien gibt es per Mail an volker@bastert.de.

Bis vor kurzem war mir noch gar nicht so geläufig, was sich dahinter verbirgt: Leute versuchen, im Internet eher behäbigen Textilkäufern wie mir zu suggerieren, so langsam würde es mal wieder Zeit. Es scheint eine hohe Kunst zu sein, oder zumindest wird sie ordentlich honoriert, so daß es Menschen gibt, die davon gut leben.

Gelegentlich kommen die aus anderen Kulturkreisen. Sind hier zu uns geflüchtet. Wurden geduldet, bekamen möglicherweise Asyl. Bekamen gelegentlich Jobs, wurden aber enttäuscht, daß ihnen wieder gekündigt wurde, als die staatliche Förderung für die Arbeitgeberin aufhörte. Irgendwann haben sie probiert, sind einen Blog angefangen und haben Mitmenschen in ihrer Heimatsprache Textilkäufe anempfohlen oder etwa Kosmetik. Vielleicht auf amharisch gesagt, richtig als Deutscher beginnst du zu fühlen, wenn in dir das Bedürfnis aufkeimt, einmal die Woche durch den Baumarkt zu schlendern.

Auf einmal überweist ihnen Google mehrere tausend Euro, weil es offenbar gut gelingt, ihre Landsleute für deutsches Heimwerken zu begeistern. Sie schicken erstmal einen großen Teil davon an die Verwandtschaft im Heimatland, die es zum Überleben gut gebrauchen kann. Sagen dem Jobcenter, ist gut, danke für eure Anschubhilfe, ich glaube, ich komme jetzt allein klar. Ist ja auch ein gutes Gefühl.

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Das meiste Seltsame kennen Sie vermutlich schon: fehlende Kinderfreundlichkeit der Deutschen manifestiert sich im vollen USt-Satz für Babywindeln. Inkontinenzwindeln sind dagegen ermäßigt. Liebe zum Wald und zum Detail zeigt sich in vier möglichen USt-Sätzen für Tannenbäume, nämlich 5,5%, 7%, 10,7% oder 19%. Kann man nachgoogeln, wann und wieso das so ist.

Heute mal ein Umsatzsteuersachverhalt, der sich in leicht veränderter Form wirklich einmal zugetragen hat, als es das Schengen-Abkommen noch nicht gab. Grundlage war der Wochenendausflug einer Gruppe von Kegelvereinen ins Böhmische mit einem Reisebus, der auf dem Rückweg am Grenzübergang Waidhaus dem Zoll wohl merkwürdig vorkam. Auf Befragen erklärte der Fahrer, er sei eigentlich schon in Rente, habe sich den Bus vom früheren Arbeitgeber-Betrieb ausgeliehen und einen ins Westfälische ausgewanderten Tschechen als Reiseführer dazugeholt, der sich auch darum gekümmert hätte, ein Hotel in Prag zu buchen, die Brauereibesichtigung und alles.

Die Abkürzung „KM“ steht für Kontrollmitteilung. Eine solche bekam das westfälische Heimatfinanzamt des Fahrers vom Waidhauser Zoll und konnte daraufhin feststellen, daß in der Steuererklärung des emsigen Fahrers vom Gewinn aus Kegelausflügen nichts drin stand.

Der Kegelbrüderfahrer bekam in der Folge so einen gelblichen Umschlag, Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens. Die Fahnder luden zu einem Gespräch ins Finanzamt, das sich Vernehmung nennt wie beim Tatort. Erklärten ihm seine Rechte, nahmen ihn unter Hinweis auf mildere Strafen bei Aufklärungsmitwirkung gehörig in die Mangel und erfragten die Anzahl ähnlicher Reisen innerhalb der letzten zehn Jahre (also der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung). Errechneten eine hinterzogene Einkommensteuer auf den großzügig geschätzten Gewinn, aber auch eine recht beeindruckende hinterzogene Umsatzsteuer aus den geschätzten Einnahmen bei den Touren.

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  • geknipst in Madison, Wisconsin. 130 beets per minute …

Es war harte Arbeit letztes Jahr, aber trotz Corona hat Euer Startup endlich die Talsohle durchschritten. Der Steuerberater erfreut Euch mit einem Bilanzentwurf, in dem doch wahrhaftig erstmalig unter der Rubrik „Steuerrückstellungen“ ein Betrag auftaucht. Böses Wort.

„Stetigkeit“ ist ein gutes Wort. Eigentlich soll bei der Bewertung von Vermögen in der Bilanz oder bei Ausübung von Wahlrechten so ähnlich vorgegangen werden wie im Jahr zuvor. Das ist ein Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung. Kaufleute sollen sich nicht in schlechten Jahren besser rechnen, als die Lage ist, und in guten Jahren sollen sie auch nicht heimlich Bewertungsreserven in der Bilanz verstecken, die man später mal wieder „auftauen“ könnte, wenn sich die Lage verschlechtert. Ist nicht erwünscht, sowas, aber menschlich.

Vielleicht mal eine separate Steuerbilanz machen. Die Handelsbilanz genau und stetig bilden. Aber Wahlrechte steuerlicher Art nutzen, wenn sie Euch vom Gesetzgeber angeboten werden. Erstmals 2021 können alte Restbuchwerte von Hard- oder Software auf Null abgeschrieben werden. Abschreibung für Anlagen geht neuerdings nicht mehr nur linear, sondern wahlweise auch wieder degressiv. Lohnt sich bei bestimmten langlebigen Investitionen. Wenn man noch kleines oder mittleres Unternehmen ist, kann man möglicherweise eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Sollte man machen, wenn man ansonsten Steuern zahlen würde. Irritiert ja niemanden, wenn es nur in die Bilanz gelangt, die für den Fiskus bestimmt ist.

Man sollte gucken, ob für alle Risiken Rückstellungen gebildet wurden. Für nicht genommenen Urlaub, nicht abgefeierte Überstunden der Belegschaft. Für laufende Prozesse und Gewährleistungen in üblicher Höhe. Sicher muß man sich drauf vorbereiten, das bei späteren Betriebsprüfungen auch begründen zu können. Mit Aufzeichnungen über den Zeitaufwand, den das trouble shooting verursachte. Klar, ist nirgendwo gebucht, muß man separat festhalten. Aus den Terminkalendern der Leute, die’s tun mußten, extrahieren.

Man könnte Forderungen abwerten, wenn üblicherweise ein Teil davon ausfällt. Geht pauschal, aber manchmal bringt’s mehr, den Abwertungssatz aus einzelnen Komponenten zu berechnen: tatsächlicher Ausfall, Mahn- und Beitreibungskosten, kalkulatorische Verzinsung für die Zeit der durchschnittlichen Laufzeit einer Forderung.

Ihr sagt der Steuerberaterin das nur als Beispiel zum Einstieg. Wenn sie gut ist, und das ist sie ja, wird sie auf weitere Wege hinweisen, die helfen könnten, die Steuerrückstellung kleiner ausfallen zu lassen.

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Soll man Häuser einfach „überschreiben“ ?

Häufig ist es günstiger, wenn Kinder sie den Eltern abkaufen. Das kostet keine Grunderwerbsteuer (Erwerb in gerader Linie). Den erhaltenen Kaufpreis – häufig steuerfrei, weil länger als zehn Jahre vermietet oder länger als drei Jahre selbst drin gewohnt – anschließend verschenken. Zu einem großen Teil an die Kinder zurück, zu einem kleinen Teil vielleicht auch an andere Erbberechtigte oder nette Menschen. Sind die Kinder Käufer, haben sie bei späterer Vermietung mehr Abschreibungsvolumen, das die Mieteinkünfte vermindert. Würde ein Haus einfach überschrieben, hätten sie nur die restliche laufende Abschreibung für die restliche Laufzeit. Häufig gar nichts, weil das Haus schon über 50 Jahre im Familienbesitz ist.

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Da rief dieser langjährige Mandant an und rief hurra, endlich habe ich ein Grundstück. Für dieses kleine Bürogebäude mit Werkstatt-Teil, was unsere Firma so dringend brauchen könnte. Muß ich da irgendwas beachten, steuerlich oder so?

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Der Vortrag „Rechtsformwahl und Steuern“ mit Dr. Volker Bastert ist ein Teil der SIGMA-Veranstaltungsreihe der Wirtschaftsförderung Paderborn, der TechnologieParkPaderborn GmbH, des TecUp, der Universität Paderborn und der Sparkasse Paderborn-Detmold. Weitere Infos für Gründerinnen und Gründer und auch die Vortragsfolien gibt es per Mail an volker@bastert.de.

Häufig ist es günstiger, wenn Kinder sie den Eltern abkaufen. Das kostet keine Grunderwerbsteuer (Erwerb in gerader Linie). Den erhaltenen Kaufpreis – häufig steuerfrei, weil länger als zehn Jahre vermietet oder länger als drei Jahre selbst drin gewohnt – anschließend verschenken. Zu einem großen Teil an die Kinder zurück, zu einem kleinen Teil vielleicht auch an andere Erbberechtigte oder nette Menschen. Sind die Kinder Käufer, haben sie bei späterer Vermietung mehr Abschreibungsvolumen, das die Mieteinkünfte vermindert. Würde ein Haus einfach überschrieben, hätten sie nur die restliche laufende Abschreibung für die restliche Laufzeit. Häufig gar nichts, weil das Haus schon über 50 Jahre im Familienbesitz ist.

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Bauen ist teuer, selbst wenn es nicht in Bayern oder Baden-Württemberg passieren sollte. Vielleicht sollten Sie deshalb erwägen, einen Teil des Hauses zu vermieten. Noch besser – einen Teil davon umsatzsteuerpflichtig zu vermieten.

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„Das mit dem Grundstück, das wäre doch steuerfrei, wenn wir das verkaufen …. ?“ So kennt man das für gewöhnlich in Deutschland. Dies ist schon so eine spezielle Art Steueroase.

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