Das mit den Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Steuerliche Fossilien, von Gewerkschaften erstritten und seit ewig und drei Tagen im Gesetz. Nachts können Sie 25% steuerfrei zum Lohn dazuzahlen, unter bestimmten Umständen auch 40%. Sonntags 50%, an bestimmten Feiertagen bis zu 150%. Es müssen Aufzeichnungen geführt werden. Geht nicht für Geschäftsführer oder Fußballprofis.

Der Trick ist, als kleines, nicht tarifgebundenes Unternehmen mit den Mitarbeitern zu handeln. Nicht nur ein bestimmtes Festgehalt vereinbaren für regelmäßiges abendliches Kellnern oder nächtliches Backen. Eher dieses Grundgehalt verkleinern. Dafür lieber die steuerfreien Zuschläge in die Gesamtvergütung so einbauen, daß beide Parteien davon was haben. Mehr Netto als es nur mit Festgehalt gewesen wäre. Zu etwas weniger Kosten, als ohne die steuerfreien Zuschläge entstanden wären.

Vorsicht – es gibt Mindestlohnvorschriften. Den dürfen Sie natürlich nicht unterbieten, sonst machen die Sozialversicherungsprüfer in vier Jahren, wenn sie kommen, gleich diese reibende Bewegung mit den Händen.

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