Soll man Häuser einfach „überschreiben“ ?
Häufig ist es günstiger, wenn Kinder sie den Eltern abkaufen. Das kostet keine Grunderwerbsteuer (Erwerb in gerader Linie). Den erhaltenen Kaufpreis – häufig steuerfrei, weil länger als zehn Jahre vermietet oder länger als drei Jahre selbst drin gewohnt – anschließend verschenken. Zu einem großen Teil an die Kinder zurück, zu einem kleinen Teil vielleicht auch an andere Erbberechtigte oder nette Menschen. Sind die Kinder Käufer, haben sie bei späterer Vermietung mehr Abschreibungsvolumen, das die Mieteinkünfte vermindert. Würde ein Haus einfach überschrieben, hätten sie nur die restliche laufende Abschreibung für die restliche Laufzeit. Häufig gar nichts, weil das Haus schon über 50 Jahre im Familienbesitz ist.
Für die Schenkung an Kinder gibt es Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (400.000 an jedes Kind, 100.000 an jedes Enkelkind). Die beziehen sich auf die Summe aller Vorgänge („Erwerbe“ nennt sie das Gesetz) innerhalb von zehn Jahren.
Für den Kauf einen fairen Preis herausfinden. Es gibt mittlerweile Internetportale, die bieten eine kostenfreie Immobilienbewertung, wenn sie im Gegenzug erfahren, was da verkauft zu werden droht.
Wenn man ein Haus den Kindern schenkt, anschließend dann pflegebedürftig wird, dann fragen sie viele, gilt das denn, oder können die Sozialbehörden, wenn sie Teile der Pflegekosten übernehmen sollen, an dieser Schenkung herummäkeln? Können sie tatsächlich nach dem Anfechtungsgesetz, wenn ein unentgeltlicher Vorgang vor weniger als zehn Jahren passiert ist. Ein Kauf wäre kein unentgeltlicher Vorgang – da beträgt die Anfechtungsfrist nur ein Jahr.
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