Jeder ist vorsichtig mit dem Geldausgeben beim Start in die erste selbständige Existenz. Mein erster Datev-Rechner stand auf einem unbenutzten Gartentisch, der vorher anderen Zwecken diente. Die Gardinen im ersten Büro – magenta und mintgrün waren die Farben der Saison 1988 – waren eine gekonnte Verbindung von Ikea-Dekostoff und den Nähfertigkeiten meiner Schwiegermutter. Auch der Kühlschrank in der Küche hatte vorher irgendwo herumgestanden.

Wenn Sie ein erstes Büro einrichten, lassen Sie sich den Steuereffekt des Kleinkrams nicht entgehen. Jetzt, so um den Jahreswechsel herum, mal eine Excelliste machen mit diesen ganzen Dingen. Schätzen Sie die Zeitwerte, recherchieren Sie notfalls, was das bei Internet-Auktionen gekostet haben könnte. Und dann bitten Sie Ihren Steuerberater, den Kleinkram als private Sacheinlagen in ihr Betriebsvermögen zu behandeln. Den Kühlschrank „einzulegen“, wie es im steuerlichen Jägerlatein heißt.

Einzelteile bis 250 Euro sind sofort absetzbar. Sachen zwischen 251 und 800 Euro müssen als Inventar dargestellt werden („geringwertige Wirtschaftsgüter“), aber auf Wunsch können auch sie im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Selbst wenn sie Silvester erst ins Betriebsvermögen reingekommen sind.

Die Gardinen sind eben nicht nur die zehn Euro Stoff aus dem schwedischen Elchladen. Für eine professionelle Dekoration sind Sie gut und gern zweihundert pro Fenster los. Wer würde Ihnen verwehren, für die pfiffig genähten Dinger von Schwiegermutter hundert anzusetzen?

Die Einlage zu hundert ist ein steuerfreier Vorgang, denn es gelangt Privatvermögen in einen Betrieb. Wenn das dann sofort im Jahr des Kaufs durch Sofortabsetzen oder Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wieder weniger wert wird, dann erzeugen Sie auf diese Weise Kosten, die Ihre Liquidität nicht belasten. Aber vielleicht irgendwo, irgendwann Steuern vermeiden helfen.

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