Wenn Sie in den ersten Jahren Verluste machen und mit einem Lehrer verheiratet wären, starten Sie Ihr Unternehmen nicht als Kapitalgesellschaft…

In einer Kapitalgesellschaft kleben die Verluste fest. Sie rutschen nicht durch in die private Steuererklärung. Können nicht mit dem Lehrergehalt des Ehepartners im gleichen Jahr verrechnet werden und dadurch dessen Lohnsteuer möglicherweise wieder zurückholen. Die Verluste gehen zwar nicht verloren, sondern helfen, spätere Steuern bei der Kapitalgesellschaft zu verringern – wenn die denn erst mal Gewinne macht.

In so einer Situation wäre eine Personengesellschaft nicht schlecht. Hier geraten die Anlaufverluste in die private Ebene. Können ausgeglichen werden mit Plus-Einkünften des Ehepartners. Oder vielleicht sogar zurückgetragen werden in eine Zeit, als man selbst noch ein Gehalt bezogen hat aus der Waschmaschinenfabrik in Gütsel.

(c) Dr. Matthias Surall

Das mit den Treppen

Ein Freund von mir hat diese Sammlung edler Treppenfotografien. Treppen sind Luxus früherer Zeiten, als Aufzüge noch nicht gingen. Gebäude in urbanen Zentren noch weniger Geschosse hatten. Architekten verschwenderisch mit Platz umgehen durften. Bauherren ihnen erlaubten, das Quadratisch-Praktisch-Gute mit einer geschwungenen Linie zu kontrastieren.

Später, wenn die Phase der Anlaufverluste überstanden ist, kann man das Ding immer noch in eine Kapitalgesellschaft umwandeln. Sogar zu Buchwerten ist das möglich.

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