Nicht nur steuerlich:

Angriff im Dämmerlicht

Schlich sich doch im Morgengrauen eine betriebsfremde, unbefugte Person mittleren Alters auf das Werksgelände eines Unternehmens in einer überaus friedlichen Oberlausitzer Kleinstadt. Sie blickte sich um, ob sie jemand beobachtete, wobei ihr entging, daß der Geschäftsführer besagter Firma den Parkplatz bereits im Blick hatte. Dann zwängte sich die Unbefugte in den schmalen Spalt zwischen Fahrzeug und Zaun, legte ihre Hand auf den Kühler des BMW – und verzog enttäuscht das Gesicht. Der Motor war kalt.

Die Außendienstlerin des sächsischen Finanzamts hatte erhofft, Hinweise zu finden, die gegen eine ausschließlich berufliche Nutzung des Fahrzeugs gesprochen hätten. Zum Beispiel die Nutzung für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Denn der Geschäftsführer hatte versichert, das Fahrzeug werde abends auf dem Werksgelände abgestellt, und eine Nutzung zu privaten Zwecken sei nach seinem Arbeitsvertrag gar nicht erlaubt.

Wahrscheinlich wissen Sie bereits, daß die Rechtsprechung im Hinblick auf die Geltendmachung von Kfz-Kosten sich äußerst unternehmerunfreundlich entwickelt hat. So muß nachgewiesen werden, daß das Verbot einer Privatnutzung und das Abstellen eines Betriebs-PKW auf dem – oder nahe dem – Betriebsgelände tatsächlich überwacht wurde.

Die Verwaltungsanweisungen zur PKW-Nutzung lesen sich genau wie eine Streitschrift zur Entmutigung gegen das Selbständigmachen. Man bekommt Magengeschwüre beim Lesen. 95% des Texts beschreibt im Detail, was alles verboten ist, was nur geht, wenn man völlig einschränkende Spielregeln sklavisch genau einhält. Dabei höre ich nicht nur von Existenzgründern immer wieder simple, recht naive Fragen des Typs, wie kann ich die Tankrechnungen absetzen? Da bestehen völlig falsche Vorstellungen von der Tabasco-Schärfe des Finanzamts beim Thema Unternehmer-PKW-Absetzen. Da kennen die keine Gnade. Man kann nicht einfach denken, tja, das Auto ist privat, klar, aber hier mußte ich mal nach Köln wegen des WDR-Auftrags, und deshalb sollen die Steuerberaters doch die Leverkusener Tankquittung buchen und gut is. Geht so nicht. Wir sind doch in Deutschland, wollen wir uns nichts vormachen.