Kosten vom Studium kann man doch absetzen, habe ich gehört, oder was?

Im Grunde ja. Wenn ein Studium die erste Berufsausbildung ist, gehen studienbezogene Kosten nur im gleichen Jahr abzusetzen („Ausbildungskosten“). Ist es aber mindestens die zweite, dann können seine Kosten ein Jahr zurückgetragen werden („Verlustrücktrag“). Man kann sich aussuchen, wieviel davon Sinn ergibt. War man vorher berufstätig und hat dabei Steuern gezahlt, kann man sich von denen durch den Rücktrag welche nachträglich zurückholen. Lohnt aber nur, wenn und soweit man wirklich dadurch etwas wiederkriegt. Sonst besser beschränken und den Rest in die Zukunft schieben („Verlustvortrag“).

Das läuft allerdings in den meisten Fällen nicht so gut. Typisch für Studierende sind kleine Jobs zum Finanzieren der eigenen Ausbildung. Minijobs in der Gastronomie sind dabei häufig unschädlich, weil die Arbeitgeber hier in den meisten Fällen pauschale Abgaben zahlen – dann rechnen die Aushilfslöhne nicht zu den steuerpflichtigen Studi-Einkünften. Aber viele bekommen studentische Hilfskraftstellen. Arbeiten als Werkstudenten. Das geht häufig nicht ohne Benutzung einer Lohnsteuerklasse. Man zahlt noch keine Steuern. Aber man hat schon positive Einkünfte.

Viele denken jetzt, na ja, wenn ich in diesem Jahr sowieso noch keine Steuern zahle, dann nehme ich auch nichts von diesem mühsam zusammengetragenen Verlustvortrag in meine diesjährige Steuererklärung, sondern hebe mir das auf für mein erstes Berufsjahr. Wenn ich richtig arbeite. Mit Kostüm bzw. Anzug, jedenfalls mit schönem Gehalt. Dann wirkt sich das richtig aus, und Lohnsteuern im ersten Jahr bekäme ich dann größtenteils vom Finanzamt zurücküberwiesen.

So läuft’s leider nicht. Vom Verlustvortrag müssen Sie jedes Jahr zumindest soviel wegnehmen, daß die positiven Einkünfte (Werkstudentin, SHK-Job u.ä.) auf Null reduziert werden. Diese perfide Regel macht ihnen die ganze Freude am Sammeln studienbezogener Werbungskosten meistens wieder zunichte. Geht also schon, das mit dem Absetzenkönnen von Studienkosten. Aber weil viele während des Studiums fleißig sind und kleine positive Einkünfte machen, schrappen die einem vom schönen Verlustvortrag das meiste nutzlos weg. Grient der Fiskus und reibt sich die Hände.

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