Privatnutzung beim Fahrzeug auf mehrere Nutzer verteilen
Finden Sie einen in der Familie mit einer niedrigeren Steuerprogression als Ihre eigene. Unter den erwachsenen Kindern manchmal leicht auszumachen. Die studierende Tochter bekommt aus Ihrem Unternehmen einen Minijob. Gleichzeitig die vertragliche Erlaubnis, Vaters fahrbaren Untersatz mitzubenutzen. 200 Euro cash, 175 Euro geldwerter Vorteil (= Hälfte der monatlichen 350 Euro für ein Auto mit 35.000 Euro Bruttolistenpreis). Damit läge die Studentin noch unterhalb des maximal Möglichen für einen Minijob. Vermutlich kostet es Töchterchen keinen Euro Steuern, auch wenn das ohne eine pauschale Versteuerung liefe, weil sie mit den zwölfmal 375 Euro lang unter dem Grundfreibetrag in der Steuertabelle bleibt. Etwas pauschale Sozialversicherung müssen Sie allerdings einkalkulieren.
Nur die andere Hälfte des Ein-Prozent-Monatsvorteils, d.h. 50% von 350 gleich 175 Euro, versteuern Sie selbst – mit Ihrer höheren Progression. Durch die Rechtsprechung unseres Bundesfinanzhofs ist eine Aufteilung der Nutzung ausdrücklich für zulässig erachtet worden.
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