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Kosten vom Studium kann man doch absetzen, habe ich gehört, oder was?

Im Grunde ja. Wenn ein Studium die erste Berufsausbildung ist, gehen studienbezogene Kosten nur im gleichen Jahr abzusetzen („Ausbildungskosten“). Ist es aber mindestens die zweite, dann können seine Kosten ein Jahr zurückgetragen werden („Verlustrücktrag“). Man kann sich aussuchen, wieviel davon Sinn ergibt. War man vorher berufstätig und hat dabei Steuern gezahlt, kann man sich von denen durch den Rücktrag welche nachträglich zurückholen. Lohnt aber nur, wenn und soweit man wirklich dadurch etwas wiederkriegt. Sonst besser beschränken und den Rest in die Zukunft schieben („Verlustvortrag“).

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