„Das mit dem Grundstück, das wäre doch steuerfrei, wenn wir das verkaufen …. ?“ So kennt man das für gewöhnlich in Deutschland. Dies ist schon so eine spezielle Art Steueroase.

Aber diesen Satz einfach zu bejahen ist selbst für  Leute vom Fach nicht leicht. Die meisten wissen, wer ein Grundstück zehn Jahre als Eigentum besessen hat, kann es danach vollkommen steuerfrei verkaufen. Im Grunde ja. Auch gilt: wer es drei Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, kann bereits nach dieser kurzen Zeit auf die Steuerfreiheit vertrauen. Auch bei einer Zweitwohnung, die er sich am Arbeitsort gekauft hat („doppelte Haushaltsführung“). Aber es gibt Ausnahmen: z.B. wenn das Grundstück vorher Betriebsvermögen war (z.B. geerbter, seit -zig Jahren verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb der Großeltern). Dann muß man dran denken, daß man die Entnahme aus diesem Betriebsvermögen relativ teuer bezahlen muß, zumal wenn der Betrieb anschließend sonst noch weiter besteht.

Wer sich häufiger von Grundstücken trennt, muß auch prüfen, ob er dabei kein gewerblicher Grundstückshändler geworden ist. Ein Mensch, der mehr für die Allgemeinheit tut als andere, denn er muß den Gewinn, den er erzielt, der Einkommen- und Gewerbesteuer unterwerfen. Das ist eine schon etwas komplizierte Angelegenheit, zu der ein paar Faustregeln einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt haben mögen. Zum Beispiel die Drei-Objekt-Grenze: ohne Probleme zu verkaufen sind maximal drei Objekte innerhalb von fünf Jahren. Ein Objekt ist nicht nur ein freies Grundstück, ein solches mit Einfamilienhaus drauf oder eine Eigentumswohnung. Sondern auch eine Beteiligung an solchen Sachen, die zehn Prozent oder mehr ausmacht.

Das gilt aber jetzt nicht für jeden. Leute mit Spuren von Zement an den Fingern, die bei Wörtern wie Drempel oder Mittelpfette leuchtende Augen kriegen, dürfen maximal drei Objekte in zehn Jahren. Leute vom Bau laufen also viel eher Gefahr, beim Verwerten von Land durch Draufknallen von Eigentumswohnungen leuchtende Augen bei der Betriebsprüferin zu provozieren.

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