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Gemeinnutz stets vor Eigennutz

Vor weiteren Überlegungen zur Rechtsformwahl sollte man erst mal gucken, ob sich die geplante Aktivität im Rahmen einer gemeinnützigen Einheit ausüben ließe. Sie planen eine Zeitschrift für Krebsbetroffene ? Die Vermittlung von Wissen an Mädchen im Schulabschlußalter zur Erleichterung von deren Entscheidung für einen Beruf ? Den Aufbau eines Pflegedienstes für ältere Patienten mit Diabetes ? Gründen Sie einen Verein dazu. Oder, wenn Sie befürchten, so eine gute Idee könnte Ihnen von einem übel gesonnenen Clan durch Masseneintritt aus der Hand gewunden werden, nehmen Sie lieber eine gemeinnützige GmbH. Zuviel Aufwand ? Auch eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann die Gemeinnützigkeit beantragen.

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