Die Arbeitsweise des Bearbeiters vorstellen
Wenn Sie einen Steuerbescheid bekommen, der anders ausfällt als Ihre Software das vermuten ließ, könnten Sie einen Einspruch losschicken. Aber Einsprüche sind manchmal nicht das beste Mittel. Wenn man vier Wochen nach Zugang des Bescheids Zeit hat, einen geänderten zu bekommen, dann geben Sie der Bearbeiterin in der Behörde eine Chance zu einer „schlichten Änderung“. Damit ersparen Sie sich eine Briefmarke und Ihrem Finanzamt einen Zählstrich in der Statistik über fehlerhafte Bescheide. Sieht ja die Oberfinanzdirektion nicht unbedingt gern, wenn ausgerechnet bei den gründlichen Ostwestfalen jeder zehnte Einspruch Erfolg hätte.
Weiterlesen