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 Dr. Volker Bastert auf XING.com
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Letzte Änderung: 22:12:48 05.08.2010
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Vorauszahlungen bei Kapitalgesellschaften - Für Geschäftsführer oder Vorstände
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| Wie funktioniert denn nun die Unternehmenssteuerreform 2008 für Kapitalgesellschaften? |


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Bei der Körperschaftsteuer (KSt) fällt der Satz von früher 25 auf jetzt nur noch 15% gesenkt. Analog dazu sinkt auch die Belastung mit dem Solidaritätszuschlag zur KSt. |

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Bei der Gewerbesteuer gilt weiterhin: Belastung gleich Messzahl x Hebesatz. Der Hebesatz ist gemeindeindividuell. Die Messzahl, bisher 5%, wird bundeseinheitlich auf 3,5% verringert. Hierdurch sinkt die nominale Belastung an Standorten wie Paderborn (403% Hebesatz) auf rund 29,9%. |

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Die tatsächliche Belastung kann aber genauso hoch oder sogar höher sein als vorher, weil der Staat gleichzeitig an der Basis für die Berechnung der Steuer herumgeschraubt hat. Nicht alles davon betrifft kleinere oder mittlere Unternehmen. Erst ab 1. Mio. jährlichem Zinsaufwand kann man den vielleicht nicht mehr ganz von der Steuer absetzen. |

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Die Gewerbesteuer selbst ist kein Aufwand mehr, sondern muß aus versteuertem Gewinn gezahlt werden (ähnlich wie zuvor schon KSt und SolZ). Natürlich erhöht das auch das steuerliche Einkommen, von dem die KSt berechnet wird. |

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Bei der Gewerbesteuer ist der Katalog der Hinzurechnungen erweitert worden. Hinzuzurechnen sind ein Viertel der Summe aus |
- Zinsaufwand
- Renten und dauernden Lasten
- Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters
- ein Fünftel der Miet- und Pacht- und Leasingzahlungen von beweglichen WG (KFZ, Kopierer etc.)
- drei Viertel der Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen von unbeweglichen WG (Grundstück, Gebäude)
- einem Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
soweit die Summe den Betrag von 100.000 Euro übersteigt. |

Damit die faulen Steuerberater nicht einfach im Mandanteninteresse Briefe schreiben wie „Mit Hinweis auf die beigefügte BWA beantragen wir eine Herabsetzung der Vorauszahlungen von 25 auf 15% des darin enthaltenen voraussichtlichen Jahresgewinns“ hat das listige Finanzamt ein Formular entworfen (oder Vordruck, wie Behörden so etwas gern nennen). Darin wird aufgegeben, auch die Bemessungsgrundlage unter Beachtung der oben geschilderten neuen Spielregeln neu zu ermitteln.
Weil ja die Steuervorauszahlungen schon im März wieder fällig sind, prüfen wir derzeit, ob sich ein Herabsetzungsantrag für Sie lohnen könnte. |

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