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Letzte Änderung: 22:12:48 05.08.2010



Therapie, Supervision und Steuern


Dr. Ulrike Glas-Bastert

Die Frau unseres Chefs, im Jahr 2004 leider an Krebs verstorben, war Diplom-Supervisorin. Das hat es mit sich gebracht, daß Volker Bastert bereits einige Vorträge über die steuerliche Situation selbständiger Supervisoren gehalten und ein Buch darüber geschrieben hat ("Selbständigmachen als SupervisorIn"). Die erste Auflage ist leider vergriffen. In Kürze ist eine Neuauflage geplant. Wenn Sie sich für das Buch interessieren, bitte schicken Sie eine E-mail. Sie würden dann über das Erscheinen informiert.


Haben Sie Fragen zu diesem Bereich? z.B.



Ich bin Supervisorin, und das Finanzamt will mir die Kosten meiner Ausbildung nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen als steuerlich abziehbar anerkennen.


Wir sind als Pfarrer tätig, haben beide Supervision. Das Finanzamt verweigert uns beiden den Abzug der Kosten, weil es meint, das habe etwas mit privater Lebensführung zu tun.


Ich habe mich vor fünf Jahren neben meiner Tätigkeit in der Erwachsenenbildung als Supervisor selbständig gemacht. Dadurch hatte ich immer Verluste. Bisher wurden die anerkannt, aber auf einmal behauptet das Finanzamt, das wäre "Liebhaberei".


Seit kurzem, sagt das Finanzamt, soll ich als selbständige Supervisorin Umsatzsteuer zahlen. Meine Freundin Beate wohnt in Bayern und braucht keine zu zahlen. Wie kann das sein?
Hierauf können wir Ihnen eine Antwort geben.

Hinweis auf berufsorientierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs:

Eine steuerfreie Heilbehandlung setzt voraus, dass ihr Hauptziel der Schutz der Gesundheit ist. Für die Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG reicht es nicht aus, dass die auch bei Heilbehandlungen eingesetzten Methoden angewandt werden und diese auch der gesundheitlichen Prophylaxe dienen können (Leitsatz des Urteils vom 30.06.05)



Keine Subversion

Supervisorinnen oder Supervisoren sind kluge Leute, die Beratungsgespräche anbieten. Nicht gegen persönliche Seelennöte, sondern eher solche "gegen den Sand im Betriebe". Früher wußte niemand so recht, was das war, und ein Bediensteter beim hiesigen Finanzamt hat mir wirklich mal gesagt, Ausgaben für 'Subversion' seien doch wohl keine Werbungskosten.

Um diesem steuerlichen Irrtum etwas entgegenzuwirken, hatte ich 1995 den Leitfaden "Selbständig machen für SupervisorInnen" geschrieben. Mittlerweile stimmte das meiste darin nicht mehr, weil Steuerrecht einfach schnell schlecht wird. Da aber immer noch gelegentlich Anfragen kamen, ob das noch zu kaufen sei, habe ich das Ding kurzerhand komplett überarbeitet und neu aufgelegt (145 Seiten, broschiert, 20 Euro). Wer ein Exemplar vorbestellen möchte, kann dies gerne bei mir tun.

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